26.3.1804
Hielt ich das Examen mit den Repetierschülern u. Schülerinnen:1956
Seit der "erneuerten Schul- und Lehr-Ordnung für die Schulen der Landschaft Zürich" von 1778, die die allgemeine Schulpflicht für Kinder vom 6. bis 12. Altersjahr einführte, folgte auf die Alltagsschule neu die Repetierschule, die bis zur Konfirmation an ein oder zwei Halbtagen besucht werden musste.schliessen
zahlreich fanden sich die ein; u. die Kinder bezeigten sich ordentlich, u. schienen meine Ermahnungen mit gerührten Herzen anzunehmen. Dieser Aktus schien selbst die anwesenden Stillstandsglieder1957Der Stillstand setzte sich im 18. Jh. zusammen aus Pfarrer (Vorsitz), Ehegaumer (örtliches Aufsichtsorgan der städtischen Ehegerichte), Kirchmeier (Verwalter des Kirchenguts), Lehrer, Sigrist, Untervogt, Säckelmeister und Geschworenen. Der Name rührte daher, weil seine Mitglieder gewöhnlich am ersten Sonntag eines Monats nach dem Gottesdienst stillstehen, d.h. warten mussten, bis der Pfarrer sie zu sich rief. Haupttraktanden waren neben der Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben, Sozial- und Schulfragen die sittliche Kontrolle der Landbevölkerung; Gugerli, Zwischen Pfrund und Predigt, 85f.; Heer, Die Kirche auf dem Hirzel, 33f.schliessen
zu frappieren. Es will das Ansehen gewinnen, als ob mir wieder eine Thüre geöfnet werde, auf die Kinder meiner Gemeine Neü zuwirken. Mein Gott gebe es! denn ach, mich freüt nichts so sehr, wie wenn ich von Kindern geliebet werde. Während diesem Schuhlexamen ward eine Proklamation von unserm kleinen Rath in die Gemeine gebracht,1958
Am 20. März begann die Zürcher Regierung, eigene Truppen zum Einsatz gegen die widerspenstigen Landgemeinden auszuheben, und forderte beim Landammann der Schweiz, Niklaus Rudolf von Wattenwyl, eidgenössische Truppen an, nachdem dieser sie seiner Unterstützung bei der militärischen Unterdrückung der huldverweigernden Gemeinden versichert hatte. Am 23. März trafen die ersten eidgenössischen Truppen in Zürich ein. Von Wattenwyl bestimmte, dass die "schuldigen Gemeinden" das Truppenaufgebot zu bezahlen hätten. Diese Bestimmung liess nun der Kleine Rat durch Proklamation in den Gemeinden verbreiten; vgl. Dändliker III, 176f.schliessen
die allen Cantons Einwohnern anzeigt, daß nun mehr Militair aufgebotten sey, um alle aufrührischen Gemeinen zum Gehorsam zubringen; u. daß die dies Militair bezahlen müßen. Diese Proklamation ward nun zum Lesen in der ganzen Gemeine herum geschikt, u. die Gemeine auf Nachmittag 3 Uhr versammelt, u. die blieb bis nach 6 Uhr bey einander, u. stimmte nicht ab, ob sie huldigen wolle, sondern erwählte eine Deputatschaft auf Zürich – zufragen, "was für eine Bewandtniss es mit dem Erdapfel – u. mit dem kleinen Zehnden1959
Beim Widerstand gegen die Huldigungen ging es auch darum, ob mit der Huldigung eine Zustimmung zu den neuen Zehntgesetzen verbunden sei. Die Loskaufsummen waren in Zürich erheblich höher als in andern Kantonen und vor allem drückte die ärmere Bevölkerung die Unterstellung von Kartoffeln, Emd und Klee unter den Grossen Zehnten sowie die Verschärfung des Betreibungsrechtes; Graber, Zeit des Teilens, 290f.schliessen
habe?" Die Gemeinsgenoßen, die gerne huldigten, standen hinten in der Kirche u. regten sich nicht: die Rotte hingegen stand wieder voran, um mit ihren Maülern jede Stimme zubetaüben, die sich etwa für Ordnung u. Gehorsam erheben würde. So rennt auch meine Gemeine dem Unglük u. der Strafe entgegen; sie merkt es nicht, daß die schon in der Strafe ligenden Gemeinen darauf lauren, mehrere Gemeinen an sich zuziehen, um damit ihre Strafe geringer zumachen, u. mehrere Zahler an die Unkosten zubekommen. Die schwachen Guten sind Tröpfe; u. einige Gemeindsvorsteher handeln immer nur leidenschaftlich; wie z. B. Hürlimann,1960Hans Caspar Hürlimann, Stillstandspräsident 1800-1802, ab 1803 Gemeinderat und Friedensrichter.schliessen
der izt auf die Regierung böse ist, daß ihn die nicht zum Schafner gen Cappel gemacht. ––
