20.1.1803
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Den 20.
Erhielte ich eine Zuschrift vom Reg. Stadthalter mit beygelegtem Entscheid von Bern über meinen Handel, der wörtlich allso lautet ...
"Bürger Stadthalter!
Ich habe die mir mit Eürem Schreiben vom 4ten December lezthin eingesandte Beschwehrdschrift der Gemeine Hirzel gegen den dortigen Pfarrer Schweizer dem Vollziehungsrath vorgelegt: Derselbe hat aber in Betrachtung, daß über alle Insurrektions-Vergehen vom lezten Herbst de facto eine Amnestie Statt gefunden habe, u. der Pfarrer Schweizer demnach für die ihm zur Last gelegten Beschuldigungen nicht belangt werden könne, die Bittsteller in ihrem Ansuchen um seine Entfernung von der Pfarr Hirzel am 5ten dies abgewiesen, u. mich hingegen beauftragt, Eüch, Bürger Stadthalter! einzuladen, den angeklagten Pfarrer Schweizer mit Ernst u. Nachdruk zu einem ruhigern u. seiner Stellung als Religionslehrer angemeßnern Betragen zu ermahnen. Indem ich Eüch von diesem Entscheid Kenntniß gebe, lade ich Eüch ein, denselben der Gemeinde Hirzel bekant zu machen, u. ihn übrigens seinem Inhalt nach zuvollziehen."967
Diese Zuschrift befindet sich im Nachlass FA Schweizer/Heusser, D I 18a; ebenso eine Abschrift von Schweizers Hand, D I 18b sowie ein Begleitbrief von Statthalter Koller im Original und in Abschrift, D I 19a u. b. Diese Dokumente hatte Schweizer am 24.1.1803 mitsamt seinem Kommentar in Abschrift an Dekan Nüscheler weitergeleitet; vgl. den Begleitbrief, FA Schweizer/Heusser, D I 20.schliessen
Bemerkungen.
1. So wäre denn nun der fürchterliche Sturmhandel, der über u. wieder mich angefangen worden, einmal richterlich entschieden.
2. Kein Wink ist in diesem Entscheid von meiner eingesandten Verantwortung,968
Verteidigung.schliessen
aber
3. viel Wink, daß die Helv[etische] Regierung zu Bern meinen Gegnern gerne geholfen hätte, wenn sie nicht von Frankreich beordert worden wäre, das Gesez der Amnestie zurespektiren.
4. Trägt dieser Entscheid das Siegel der Grobheit u. Indelikatesse, das das Siegel des Revolutionisme ist.
5. Der Minister thut, als ob ich der unruhigste, intriganteste Mensch sey, der mit allem möglichen Ernst in die Schranken gewiesen werden müsse: u. der bin ich nie gewesen, bin der izt nicht, u. werd ihn auch nicht seyn.
6. Dieser Entscheid frappirte mich gar nicht, berührte mich nicht; ich fühlte eine Gleichgültigkeit dagegen, wie gegen die gleichgültigste Sache.
7. Ich musste seüfzen: "Herr! erlöse uns bald von solchen Kinds- oder Bubenrichtern!"

 


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