19.6.1803
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Sontag den 19.
Weil heüte der Wahltag des neuen Gemeinderathes war, so machte ich am Beschluß meines heütigen Vortrags folgenden kurzen Anzug darüber ...
Der Aufklärung von oben u. der göttl[ichen] Weisheit bedürfen wir für alle unsre Lagen, für alle unsre Geschäfte, für alle unsre Zusamenkünfte: ihrer bedürfet ihr auch heüte, wo ihr diesen Nachmittag allhier zusamen komen werdet, um einen Gemeindrath u. einen Friedensrichter durch eüre eigne freye Wahl zuwählen. Oh m[eine] Th[eüren]! wenn ihr auch je bey Wahlen, die ihr gehabt, eüch Weisheit von oben gewünscht u. erflehet habet, so thut das bey eüern heütigen Wahlen! Es ist wahrhaftig um viel wichtiges für die ganze Gemeine, u. für unsern ganzen Canton, ja vielleicht für unser ganzes Vaterland zuthun.
Ach, ich bitte eüch im Herrn, lassts eüch Ernst bey diesen vorzunehmenden Wahlen seyn: denket an Gott, an Religion u. Sittlichkeit, an Ruhe u. Ordnung in der Gemeine, u. wählet Männer, denen all das am Herzen liget: Männer, denen ihr eüch mit eüern Kindern anvertrauen u. eüer Bestes übergeben könt, Männer, die auf Ehre Gottes u. auf Ehre der Gemeine halten; die sich für gute Ordnung, für Handhabung der Geseze, für stille eingezogene Arbeitsamkeit, für die Sicherung des Eigenthums eines jeden aus eüch intreßieren, u. feind dem Geiz u. allem Unrechten, uneigennüzig u. auf das bedacht sind, was Recht u. Gerechtigkeit heisst u. ist. Ja solche Männer wehlet in eüern Gemeindrath, u. zu eürem Friedensrichter u. Friedensstifter! Ach, einen solchen gebe mein Gott dir, du meine Gemeine! Denn dessen bedarfst du, wie vielleicht keine andere Gemeine in unserm Canton.
Ach Gott im Himmel! sieh darein:
Und lasse Dich erbarmen
Zum Wohl u. zur Errettung
Dieser Gemeine – Amen!
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Der Gemeindrath ward gut u. zu meiner u. aller Guten Zufriedenheit gewählt: Hauser1521
Hans Heinrich Hauser bei der Kirche, Gemeindepräsident ab 1803.schliessen
ward Praesident, der diese Stelle nicht anders annahm, als wenn kein anderer eine andere Stelle ausschlage: Hürlimann1522
Hans Caspar Hürlimann, Wolfisbüel, Stillstandspräsident 1800-1802, ab 1803 Gemeinderat und Friedensrichter.schliessen
ward Friedensrichter, u. mit obigem Beding nahm ers an: Gut1523
Johann Gut, Chalbisau, Gemeinderat ab 1803.schliessen
u. Richter Höhn1524
Jakob Höhn, Alt-Richter, 1803 zum Gemeinderat gewählt; vgl. Hauschronik, 47ff.schliessen
zu Kalbisau wurden Gemeinräthe, die mit obigem Beding auch einwilligten: nun wars noch um einen zuthun: der junge Höhn1525
Hans Heinrich Höhn, Rothus, Gemeinderat ab 1803.schliessen
im rothen Haus ward zum lezten Gemeindrath erwählt, u. – der schlug es des Gänzlichen aus: allein, die Gemeine nahm es ihm nicht ab: sie gieng aus einander: u. nun suchten je die Beßern den Höhn zustimmen, daß er die Stelle annehme, u. nicht durch Wiedersezung mache, daß die ganze Wahl zu nichte gemacht werde. [Dok. 30]
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