17.1.1803
Waren in der Repetirschule,962
Seit der "erneuerten Schul- und Lehr-Ordnung für die Schulen der Landschaft Zürich" von 1778, die die allgemeine Schulpflicht für Kinder vom 6. bis 12. Altersjahr einführte, folgte auf die Alltagsschule neu die Repetierschule, die bis zur Konfirmation an ein oder zwei Halbtagen besucht werden musste.schliessen
auch wieder mehrere Kinder, besonders Töchtern des Nachmittags. Und des 's Zeigers Bub963Sohn des Bauern auf dem Zeigerrain oberhalb der Kirche (Vordere Höchi).schliessen
der auch einer der Unterzeichneten ist, bott sich heüte unserm Knecht selbst an, etwas Holz, das er in unserm Holz964Zum Pfarrgut gehörte auch ein Stück Wald im Änderholz.schliessen
gefällt, heim zuführen. 