16.12.1802
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Donnerstag den 16.
Gv. Schuhlmeister kam heüte zu uns, u. sagte, daß die hiessige Munizipalität einen Brief vom Kantonsgerichts Praesident Guggolz890
Johann Jakob Gugolz, von Horgen. Präsident des Kantonsgerichts. Er wurde 1802 unter der Mediationsverfassung wieder ins Appellationsgericht gewählt; Brunner, Der Kanton Zürich in der Mediationszeit, 38.schliessen
erhalten habe, worin er ihr melde, daß er mit dem Reg. Stadthalter geredet, u. ihn um Aufschub der Exekutionstruppen in hiessige Gemeine ersucht habe: was er ihm auch versprochen: er wolle nemlich bis Freytag Morgen 9 Uhr warten: wenn dann Niemand komme, u. ihm verspreche, daß man mich in Ruh wolle predigen lassen, so schike er die Truppen ab: u.s.f.
Ja, sagte ich, das wird ihm die Rotte wol versprechen: aber hernach auch wieder thun, was sie gelüstet.
Sehr bedenklich versezte Schuhlmeister: "Er wisse gewiß, daß, wenn izt keine Exekutionstruppen kommen, ich am Sontag nicht predigen, u. keine Stunde mehr im Haus sicher seyn werde."
So dann eröfnete er mir, daß meine Wiederpart einen schriftlichen Aufsaz verfertigt, den sie auf Bern schiken wolle: die Munizipalität hab ihn gestern genöthigt, diesen Aufsaz ins Reine zuschreiben: er habe von ihr einen Revers, daß er hierzu gezwungen worden: er habe gefunden, daß es für mich noch gesorget sey, wenn er diesen Aufsaz voll Grobheiten schreibe, als, wenn er durch einen Fremden geschrieben werde: u.s.f.
Ich erschrak, u. sagte ihm, daß das ja schnur straks dem entgegen sey, was ich ihm gesagt, wovor er sich hüten soll, daß nemlich keine Schrift von ihm wieder mich zum Vorschein komme: der Revers werde ihn wenig nüzen.
Ich werde, erwiederte er, es ihm doch nicht übel nehmen: er seye dazu gezwungen worden, er habe nicht anders dürfen: u.s.f.
Dies zeigte mir, wie noch nichts, daß der Schuhlmeister es weder mit mir noch mit der Munizipalität verlieren will: er hängt dieser immer nach u. will auch mir nachhängen; will, so lang er kan u. es sich geben will, zweien Herrn dienen. Ich ließ es gut seyn u. ihn gehen.
Abends um 7 Uhr kam Hägi891
Hans Rudolf Hägi, sein Vater Hans Rudolf (1723-1817) galt als "Musterbauer"; vgl. Neujahrsblatt 1808 der Zürcherischen Hilfsgesellschaft.schliessen
zu uns, u. sagte, er seye gestern u. heüt in der Stadt gewesen für mich u. die Gemeine: Er habe Hrn. Antistes,892
Johann Jakob Hess (1741-1828), ord. 1760, dann Vikar seines Onkels Kaspar in Neftenbach, anschliessend ausführliches Bibelstudium, Grundlage seines grossen theologischen Werks, 1777 Diakon am Fraumünster, 1777-1795 Präs. der Asketischen Gesellschaft, 1795 Antistes; HBLS IV, 208f.; ZhPfrB, 334f.; ADB; G. Gessner, Blicke auf Leben und Wesen von J.J. Hess, 1829, F. Ackva, Johann Jakob Hess (1741-1828) und seine Biblische Geschichte, Bern 1992; Nachlass in ZBZ: FA Hess 1741, und StAZ: Amtsnachlass.schliessen
Hrn. Ratsherr Pestaluz,893
Johann Jakob Pestalozzi (1749-1831), Politiker, Gelehrter und Kaufmann, 1788 Ratsherr, 1802 Mitglied der prov. Regierung des Kt. Zürich. Diese Regierung trat nach dem Wiedereinmarsch der Franzosen zurück, Pestalozzi hatte also zu der Zeit keine staatlichen Ämter. Dennoch wird er hier, wie auch später von Pfr. Schweizer (vgl. 20.12.1802) wie eine Staatsperson behandelt. Während der Mediation wird er denn auch Präs. der kant. Verwaltungskommission, Mitglied des Kleinen Rats, 1814 Staatsrat; HBLS V, 404; Nachlass in: ZBZ.schliessen
u. mehrere andere Herrn besucht, u. sie um Schuz u. Hilfe für mich u. die Gemeine angefleht; u. aller Orten recht guten Bescheid bekommen. Er brachte uns auch ein Briefgen von unsrer Bäbe, das voll Klagen über den Schuhlmeister, u. voll Warnung vor ihm ist: was der Hägi dann noch mündlich bestätigte.

 


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