6.2.1803
Diesen Morgen ward folgende Proklamation vom Unterstadthalter Aeschmann öffentlich in der Kirche verlesen ...
"Freyheit! Gleichheit!
Der Stadthalter des Bezirks Horgen an die Bürger der Kirchgemeinde Hirzel.
Thalwyl, den 2ten Hornung 1803.
Diese Publikation rührte von einem Brief des frz. Generals an den Reg. Stadthalter her, den ich auch hier beysezen will ... Der Stadthalter des Bezirks Horgen an die Bürger der Kirchgemeinde Hirzel.
Bürger!
Es that mir unangenehm, durch den Brg. Reg. Stadthalter selbsten, so wie durch ein von ihm überseztes u. mir zugesandtes Schreiben von dem in unserm Canton kommandirenden fränkischen General Barbou1020Gabriel Marie Barbou des Courières (1761-1827), von Abbéville; stieg in den Revolutionskriegen zum Divisionsgeneral auf, kam 1802 von einem Kommando in Turin in die Schweiz und ersetzte hier am 31. Oktober General Ney; verliess die Schweiz schon 1803 wieder, um eine Kommandostelle in Utrecht, dann in Hannover anzunehmen; Hauschronik, 45, 160.schliessen
zuvernehmen, wie so viele Klagen bey dem ein u. andern eingelaufen, daß Uebelgesinnte der Gemeine Hirzel sich erlaubt hätten, den Brg. Pfarrer Schweizer in da auf die frecheste Weise zubedrohen, so gar durch viele Nammenlose Briefe, die ihm zugesandt worden. Ich soll Eüch, Bürger alle, ich soll besonders die Treffenden dahero u. zwar im Nammen des Brg. Reg. Stadthalters u. des gedachten fränkischen Generals Barbou öffentlich u. des ernstes warnen, daß ihr weder die Person eüers Pfarrers noch Jemand andern seines Hauses, noch sein Eigenthum auf irgendeine Weise beleidigen oder schädigen, auch daß derselbe in der Ausübung seines Amtes auf keine Weise behindert oder gestöhret werde. Gedachter Brg. General Barbou, der die Person des Brg. Pfarrer Schweizers durch den Brg. Reg. Stadthalter unter dem Schuz der Gesetze u. unter der Bewachung der Vorgesezten gesichert wissen will, würde auf die geringste Beleidigung, die ihm wiederfahren würde, nicht nur die Vorgesezten der Gemeine, sondern auch im Entdekungsfall die Beleidiger vorzüglich u. schwer verantwortlich machen. Thalwyl, den 2ten Hornung 1803.
Republ. Gruß! Aeschmann."1021
Dieser Aufruf ist als Abschrift im Nachlass FA Schweizer/Heusser D I 22 als Anhang zum Brief von Gen. Barbou erhalten.schliessen
"Hauptquartier Zürich
den 8 Pluv. XI.1022
Dieser Brief ist der Erfolg von den Bemühungen des l[ieben] Jaquens u. Jkr. Wyssen wegen den anonymen Briefen: wir konnten uns recht freüen, daß diese Bemühungen nicht umsonst waren. Alle Guten hier freüten sich über die Publikation, u. die Bösen erschraken. Ich wusste nichts davon, u. sie ward daher in meiner Gegenwart nach der Predigt verlesen. den 8 Pluv. XI.1022
In der Französischen Revolution wurden neue Monatsnamen (hier: "Pluviose" = "Regenmonat", der 5. Monat im Revolutionskalender) und eine (zweimal abgeänderte) neue Jahreszählung eingeführt. Danach befand man sich Anfang 1803 "im Jahr 11 der Republik". Anfang 1806 wurde wieder der Gregorianische Kalender übernommen.schliessen
den 28 Jän. 1803. Man berichtet mich, Brg. Reg. Stadthalter! daß einige Uebelgesinnte sich erlaubt haben, dem Pfarrer der Gemeine Hirzel zudrohen: ich habe Nammenlose Briefe in Händen, die ihm geschrieben worden. Ich ersuche sie, den Vorgesezten dieser Gemeine zumelden, daß ich die Person dieses Pfarrers unter ihren Schuz u. unter den Schuz der Gesetze seze, u. daß sie dafür zu wachen haben, daß er in der Ausübung seines Amtes nicht gestöhret werde: ich mache sie für jede geringste Beleidigung, die ihm wiederfahren könnte, verantwortlich. Ich habe die Ehre, Sie zu grüßen. ––
